Expert*innen in Steiermark (19)
Allgemeine Inhalte (54)
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1. Berufsbezeichnung: Psychotherapeut/Psychotherapeutin
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Allgemeines zur Psychotherapie
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Ausbildung Lebens- und Sozialberatung
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Ausbildung-Standards (ÖVS)
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Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
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Berufsbild Lebens- und Sozialberater*in
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Datenschutz
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Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
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Ethische Richtlinien für Supervisor*innen der ÖVS
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EWR-Psychologengesetz § 1: Qualifikationsnachweise aus dem EWR für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
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EWR-Psychologengesetz § 11: Schluß- und Vollzugsbestimmungen
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EWR-Psychologengesetz § 12a: Verarbeitung personenbezogener Daten
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EWR-Psychologengesetz § 2: Gleichgestellte Qualifikationsnachweise aus einem Drittland
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EWR-Psychologengesetz § 3a: EWR-Berufsanerkennung – Partieller Zugang
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EWR-Psychologengesetz § 6: Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit, Sprachkenntnisse
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EWR-Psychologengesetz § 8: Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
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EWR-Psychologengesetz § 9: Lehrpersonen mit Qualifikation aus dem EWR
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EWR-Psychologengesetz §§ 13, 14 und 15
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EWR-Psychotherapiegesetz
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Existenzanalyse (E)
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Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
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Familien- und Jugendgerichtshilfe
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Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
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Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
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Infos zu Migration/Flucht/Integration
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Integrative Gestalttherapie (IG)
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Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
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Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
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Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
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Person(en)zentrierte Psychotherapie (PP)
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PthG § 12. Anrechnung
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PthG § 13. Berufsbezeichnung
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PthG § 16a Dokumentationspflicht
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PthG § 16b Berufshaftpflichtversicherung
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PthG § 1a. Umsetzung von Unionsrecht
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PthG § 1b. Verarbeitung personenbezogener Daten
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PthG § 24 Verhältnis zu anderen Vorschriften
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PthG §§ 14, 15, 16. Berufspflichten des Psychotherapeuten
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PthG §§ 17, 18. Psychotherapeutenliste
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PthG §§ 20, 21, 22. Psychotherapiebeirat
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PthG §§ 25, 26. Übergangsbestimmungen
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PthG §§ 3, 4, 5. Psychotherapeutisches Propädeutikum
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PthG §§ 6, 7, 8. Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Supervision aus der Sicht der Österreichischen Vereinigung für Supervision (ÖVS)
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Supervision aus der Sicht des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP)
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Systemische Familientherapie (SF)
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Überblick: Kosten der Psychotherapie
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Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz unter berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes 2019
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Wann macht Coaching Sinn?
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Was ist Coaching?
Erste Klinisch-Psychologische Ambulanz des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
In der Ersten klinisch-psychologischen Ambulanz des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) finden Menschen mit psychosozialen Belastungen rasche Hilfe und Begleitung. Die klinisch-psychologische Behandlung kann sowohl von erwachsenen Einzelpersonen als auch von Paaren in Anspruch genommen werden. Der Behandlungszeitraum richtet sich je nach Fragestellung und dauert im Durchschnitt ca. 10 Stunden.
www.psychologie-ambulanz.at
geburtsinfo.wien
Viele Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sind zu klären.
Wie verläuft die Schwangerschaft?
Welche Untersuchungen sind notwendig?
Worauf muss ich bei meiner Ernährung achten?
Welches Spital ist das richtige für mich und mein Baby?
Wann und wo muss ich mich zur Geburt anmelden?
Sie finden hier Informationen zum Thema Schwangerschaft und Geburt. Insbesondere bieten wir Ihnen einen Überblick über das vielfältige geburtshilfliche Angebot der neun gemeinnützigen Spitäler. Von der Gestaltung der Patientinnenzimmer über die Anzahl der Geburten pro Jahr, das Therapieangebot, die Ausstattung der Geburtszimmer, Personalanzahl, bis zu Nachbetreuungsmöglichkeiten für Mutter und Kind und vielem mehr.
www.geburtsinfo.wien
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt vertraulich und kostenfrei.
Sie unterstützen Menschen dabei, ihr Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen. An die Gleichbehandlungsanwaltschaft können sich Personen wenden, die von Diskriminierung betroffen sind.
Das Beratungsangebot der Gleichbehandlungsanwaltschaft steht auch ArbeitgeberInnen, BetriebsrätInnen, Gleichbehandlungsbeauftragten, MultiplikatorInnen und allen Personen, die sich für Gleichstellung einsetzen, zur Verfügung.
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
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