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Die Inhalte dieser Seite wurde zum allergrößten Teil der Broschüre ->"Wenn die Seele Hilfe braucht" entnommen. Die komplette Broschüre kann beim zuständigen Ministerium bestellt werden: www.sozialministerium.at/broschuerenservice oder unter der Telefon-Nummer: 01 71100 - 86 25 25.


Was ist Psychotherapie?
Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinischpsychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie
ist seit 1991 gesetzlich geregelt
(Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).
Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten und der Patientin bzw. dem Patienten statt. Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, das heißt seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft, zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.
Der Ablauf einer Psychotherapie ist nicht festgelegt. Wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten und Ihnen ab. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut geben die Lösung eines Problems nicht vor. Mit ihrem Wissen über seelische Störungen begleiten Sie die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.
Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.

Es gibt verschiedene psychotherapeutische Methoden und damit nicht nur eine Art von Psychotherapie. Im Zentrum stehen aber in allen Psychotherapien das Gespräch und der Austausch mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen unterstützt und gefördert werden.
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Bei welchen Problemen hilft Psychotherapie?
Eine psychotherapeutische Behandlung kann dann hilfreich sein, wenn Sie seelische Leidenszustände und Probleme allein oder mit der Hilfe von Freunden nicht mehr bewältigen können. Wenn diese Probleme immer wieder auftreten, kann das ein Zeichen dafür sein, dass ein ungelöster innerer Konflikt dahintersteht.
Eine Psychotherapie kann – unabhängig von einer allenfalls notwendigen ärztlichen Behandlung – bei folgenden Problemen sinnvoll sein (Quelle: Gerhard Stumm: „Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen“):

  • Ängste, die Ihre Lebensqualität einschränken
  • Belastende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen wie z. B. immer wiederkehrende Gedanken, den Drang, sich immer wieder zu waschen, zuzusperren usw.
  • Depressionen
  • Süchte wie z. B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen usw.
  • Psychosomatische Erkrankungen, also Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen. Das können z. B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, entzündliche Darmerkrankungen, Migräne, Magersucht, Fettsucht, Ess- und Brechsucht, Asthma bronchiale, Bluthochdruck und Allergien sein.
  • Funktionelle Störungen, das sind häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben, wie z. B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Probleme, Atemnot, Herzbeschwerden und Verspannungen. Diese Symptome können aber auch durch eine körperliche Erkrankung hervorgerufen werden.
  • Belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen wie z. B. bei schweren oder chronischen Erkrankungen, bei einer Behinderung, beim Verlust von Partnern, Kindern oder Eltern oder auch beim Verlust des Arbeitsplatzes
  • Probleme und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie wie z. B. sexuelle Probleme, nicht mehr miteinander reden können, Trennung und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern

Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht: Psychotherapie kann in jedem Lebensalter hilfreich sein.
Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung bei einem Problem darstellt, und ob auch andere Berufsgruppen – wie z. B. Ärzte, Ärztinnen oder klinische Psychologen, klinische Psychologinnen – konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten geklärt.
Eine Psychotherapie ist auch hilfreich für Menschen, die sich selbst besser kennen lernen wollen, ihre persönliche Entwicklung fördern möchten und ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude steigern wollen. In diesem Fall liegt möglicherweise keine so genannte krankheitswertige Störung vor. Eine Mitfinanzierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse ist dann nicht möglich.

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – das ist die freiwillige Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – nennt eine Reihe von Problemen, bei denen es sinnvoll sein kann, sich an eine Psychotherapeutin oder an einen Psychotherapeuten zu wenden.
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20 Gründe, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufzusuchen:

Wenn einer der folgenden Sätze für Sie zutrifft, ..

  • Ich fühle mich krank oder habe Schmerzen, obwohl mich der Arzt für organisch gesund erklärt hat oder medizinische Befunde keine ausreichende Erklärung dafür bieten.
  • Seit längerer Zeit halte ich mich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln (Psychopharmaka) aufrecht.
  • Ohne ersichtlichen Grund bekomme ich rasende Herzklopfen und Angst, dass ich sterben muss.
  • Ich habe Ängste, die mich belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit meinen Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
  • Es plagen mich oft Gedanken, über die ich mit niemandem zu sprechen wage (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden,…).
  • Ich fühle mich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert.
  • Ich bin oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben.
  • Ich bin traurig und vereinsamt.
  • Ich befinde mich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfälle,…), die schwer zu bewältigen ist.
  • Ich denke manchmal an Selbstmord.
  • Ich lebe in einer Beziehung, die mich sehr belastet.
  • Ich fühle mich durch meine Kinder dauerhaft überfordert.
  • Ich habe wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
  • Ich bin süchtig - nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
  • Ich fühle mich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln,….), obwohl dies ein Leben sehr einengt.
  • Ich sollte meine Fähigkeiten besser ausschöpfen und weiß nicht wie.
  • Ich komme mit meiner Sexualität nicht zurecht.
  • Ich habe Angst vor Entscheidungen, und das quält mich.
  • Mein Kind zeigt Verhaltensauffälligkeiten oder hat psychosomatische Probleme.
  • Mein Kind reagiert oft aggressiv oder ist traurig und zieht sich zurück. Es hat Schwierigkeiten, mit Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen. Ebenso können Schulangst, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten Ausdruck psychischer Probleme sein. (Wenn die letzten Punkte zutreffen, sollten Sie mit Ihrem Kind Kontakt zu einer PsychotherapeutIn aufnehmen.)

... ist es sinnvoll, eine (n) Psychotherapeutin (en) aufzusuchen. (Wenn die letzten Punkte zutreffen, sollten Sie mit Ihrem Kind Kontakt zu einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten aufnehmen.)
Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
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Wer ist Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut?
Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein freier Gesundheits- und Heilberuf,
der freiberuflich, also in einer Praxis oder auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie z. B. in
einer Beratungsstelle oder in einer Krankenhaus-Ambulanz ausgeübt werden kann.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich, das heißt, sie diagnostizieren selbstständig, legen die Behandlung fest und führen sie durch. Psychotherapie muss nicht ärztlich verordnet werden. Die Durchführung einer Psychotherapie wird zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten vereinbart.
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ist gesetzlich geregelt. Diese ist grundsätzlich postgraduell, das heißt, sie wird erst nach Abschluss eines Studiums oder auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Personen, welche die gesetzlich festgelegte Ausbildung absolviert haben und in die beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführte Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Die Psychotherapeutenliste ist ein Register aller zur Ausübung der Psychotherapie berechtigten Personen in Österreich und enthält deren Namen, Zusatzbezeichnung(en) und Adressen. Die Zusatzbezeichnungen geben an, in welcher der anerkannten psychotherapeutischen Methoden die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ausgebildet worden ist.
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ muss auf dem Praxisschild, auf der Visitenkarte und auf der Honorarnote angeführt sein. Sie erkennen daraus, dass Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihr Psychotherapeut die staatliche Berufszulassung hat. Im Zweifelsfall können Sie im Bundesministerium für Gesundheit (1030 Wien, Radetzkystraße 2 - Telefon: (01) 71100-0) nachfragen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung dürfen unter Aufsicht und Anleitung eines Ausbilders psychotherapeutisch arbeiten. Sie führen die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“.
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Welche Pflichten haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche Rechte haben Patientinnen und Patienten?
Hilfestellungen im seelischen Bereich setzen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Person, die diese Hilfe anbietet, voraus. Die Ausübung von Psychotherapie fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit den Patientinnen und Patienten, mit der psychotherapeutischen Aufgabe und auch mit sich selbst. Es gibt daher besondere Berufspflichten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und besondere Rechte für Patientinnen und Patienten. Diese wurden im Psychotherapiegesetz festgelegt und in einem Berufskodex konkretisiert. Die ethischen Berufsregeln, Patienten- und Konsumentenrechte in den Bereichen Psychotherapie und Psychologie sind als Download und als kostenlose Broschüre der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien zu beziehen.

Recht der Klientinnen und Klienten - Berufspflichten der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

  • Patientinnen und Patienten haben das Recht auf die freie Wahl einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten.
  • Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig.
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen alle Informationen, die ihnen im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, während und nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim halten.
  • Patientinnen und Patienten haben das Recht, alle Auskünfte über die Art und den Umfang der Behandlung sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten (z. B. über die Häufigkeit der Sitzungen, die Honorierung, die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung usw.).
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (z. B. zu Beginn und bei Beendigung der Behandlung, Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, allfällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, allfällige Konsultationen von Berufskollegen usw.).
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, sich nachweislich auf die erlernten Arbeitsmethoden zu beschränken und sich regelmäßig fortzubilden.
  • Wenn Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von der Behandlung zurücktreten wollen, müssen Patientinnen und Patienten davon so zeitgerecht informiert werden, dass diese die Psychotherapie möglichst ohne Unterbrechung bei einer anderen Psychotherapeutin bzw. einem anderen Psychotherapeuten fortsetzen können.

Psychotherapie erfordert einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit den behandelten Menschen. Wenn Sie Fragen zu den Rahmenbedingungen der Psychotherapie haben – beispielsweise zu der Höhe des Honorars oder zur Bezahlung von ausgefallenen Sitzungen – oder den Eindruck haben, dass sich Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihr Psychotherapeut Ihnen gegenüber unkorrekt oder nicht so verhält, wie Sie es sich erwartet haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Als erster Schritt sollten Sie jedoch mit Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeuten über Ihr Unbehagen, Ihre Kränkung oder Ihre Unzufriedenheit sprechen. Nicht alles, was Sie stört, ist auf ein Fehlverhalten zurückzuführen. Die Klärung dieser Probleme kann ein sehr wichtiger Bestandteil der Psychotherapie sein.
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Welche Überlegungen sind vor einer Psychotherapie wichtig?
Wenn Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden haben, beginnt meist die Suche nach einer Psychotherapeutin bzw. nach einem Psychotherapeuten. Wenn Sie die Möglichkeit haben, zwischen mehreren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auszuwählen, können Ihnen folgende Fragen als Entscheidungshilfe dienen:

• Möchten Sie die Psychotherapie in einer freien Praxis oder im Rahmen einer Einrichtung durchführen?
• Wollen Sie die Psychotherapie lieber mit einer Psychotherapeutin oder mit einem Psychotherapeuten machen?
• Ist Ihnen das Alter der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten wichtig?
• Möchten Sie die Psychotherapie einzeln, in einer Gruppe, mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie durchführen?
• Sind Sie an einer bestimmten psychotherapeutischen Methode interessiert?
• Soll die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut auf ein bestimmtes Problem spezialisiert sein?
• Wo wollen Sie die Psychotherapie durchführen – eher in der Nähe Ihres Wohnortes oder Ihres Arbeitsplatzes?
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Psychotherapie in freier Praxis oder in einer Einrichtung
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten sowohl freiberuflich in einer Praxis als auch im Rahmen von Institutionen, wie etwa Beratungsstellen, Ambulatorien, Ambulanzen, psychosozialen Diensten usw. Diese sind oft auf bestimmte Personengruppen und Probleme ausgerichtet wie z. B. Ehe-, Partner- und Familienprobleme, spezielle Störungen bei Kindern und Jugendlichen, Probleme im Zusammenhang mit Schule, Eltern- und Erziehungsfragen, Sucht, psychiatrische Erkrankungen, psychosomatische Erkrankungen, Krisen, Arbeitslosigkeit usw.
Ein wichtiger Faktor bei der Auswahl zwischen Psychotherapie in freier Praxis oder in einer Einrichtung – wenn es diese Wahlmöglichkeit in Ihrer Nähe gibt – ist die Frage der Kosten. Psychotherapie in einer Einrichtung, z. B. in einer Beratungsstelle, ist in der Regel kostengünstiger als in freier Praxis oder sogar kostenlos (-> Kosten der Psychotherapie).
Das Psychotherapieangebot in Institutionen ist allerdings noch nicht so umfangreich wie das in freier Praxis. Daher kann es zu Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz kommen, vor allem bei einer Einzeltherapie. Ein Platz in einer Gruppentherapie steht in der Regel schneller zur Verfügung.
Institutionen können auch auf die persönliche Einkommenssituation besser Rücksicht nehmen.
Bei schweren psychischen Erkrankungen kann es auch sinnvoll sein, eine stationäre Psychotherapie in einem Krankenhaus durchzuführen. Dies ist bislang vorwiegend im Rahmen psychiatrischer Abteilungen oder Krankenhäuser oder in spezialisierten Therapieeinrichtungen, z. B. für drogen- oder alkoholabhängige Personen, möglich. In einigen wenigen Krankenhäusern gibt es außerdem Abteilungen oder Stationen für Psychosomatik und Psychotherapie.
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Das Setting
Psychotherapie kann in Form verschiedener Settings stattfinden, das heißt als Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paartherapie oder Familientherapie. In fast allen psychotherapeutischen Methoden können Sie zwischen mehreren Settings wählen. Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, in welcher dieser Arbeitsformen Sie sich wohlfühlen und Ihrem Erleben zuwenden können:

  • In der Einzeltherapie steht Ihnen die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut allein zur Verfügung. Die therapeutische Beziehung ist daher intensiver und die Scheu, Gefühle auszudrücken, vielleicht geringer.
  • In einer Gruppentherapie erhalten Sie nicht nur Rückmeldungen von der Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten, sondern auch von den anderen Teilnehmern. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich einem größeren Personenkreis mitzuteilen. Gruppentherapien werden häufig als Jahresgruppen geführt, das heißt, sie finden wöchentlich oder vierzehntägig statt und laufen über ein Jahr (oft von September bis Juni). In vielen Therapiegruppen ist ein Einstieg aber auch während des Jahres möglich. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, an mehrtägigen Gruppen teilzunehmen, z. B. an einem Wochenende.
  • Eine Paar- oder Familientherapie ist dann sinnvoll, wenn ein Problem nicht von einer Person allein gelöst werden kann, sondern wenn sich auch der Partner oder Familienmitglieder daran beteiligen sollen.
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Die psychotherapeutische Methode
Es gibt eine Reihe anerkannter psychotherapeutischer Methoden. Der Unterschied zwischen den Methoden liegt im Wesentlichen darin, welches Verständnis von der Persönlichkeitsstruktur des Menschen und von der Entstehung psychischer Störungen der jeweiligen Methode zugrunde liegt und welche Verfahren daher für die Heilung und Linderung von seelischen Problemen angewendet werden. Bei einigen psychotherapeutischen Methoden steht das Gespräch im Vordergrund, andere bieten zusätzlich Übungen oder die Arbeit mit kreativen Mitteln (z. B. Malen) an, mit denen der Zugang zum eigenen Erleben und inneren Konflikten unterstützt werden soll. Zum Teil unterscheiden sich auch die Arbeitsformen, z. B. in Bezug auf die Häufigkeit von Sitzungen und in der Dauer der Psychotherapie.
Kaum Unterschiede bestehen darin, welche seelischen Leidenszustände und Verhaltensstörungen behandelt werden, da sich die psychotherapeutischen Methoden in der Regel für die meisten oder sogar für alle psychischen Störungen heranziehen lassen. Zudem wendet eine Reihe von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr als eine psychotherapeutische Methode an bzw. integriert Erfahrungen mit anderen methodischen Richtungen in ihre Arbeit.

Wichtig für die Auswahl einer Methode sind Ihre grundsätzliche Bereitschaft, auf diese Weise zu arbeiten – z. B. im Sitzen oder Liegen, unterstützt durch Übungen usw. – und auch Ihr Therapieziel. Ebenso wesentlich wie die psychotherapeutische Methode ist die Person der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten, da die psychotherapeutische Beziehung eine der wichtigsten Bedingungen in der Psychotherapie ist. Sie sollten die Psychotherapie daher bei einer Person durchführen, die Ihnen sympathisch ist und zu der Sie Vertrauen haben können.
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Spezialisierung
Viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Einrichtungen aber auch in freier Praxis sind auf bestimmte Probleme oder Personengruppen spezialisiert, z. B. auf Essstörungen, psychosomatische Erkrankungen, Depressionen, Suchterkrankungen, Probleme von alten Menschen, Frauen, Familien, Kinder und Jugendliche usw. Es gibt auch eine Reihe von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Psychotherapie in einer Fremdsprache anbieten.
Es kann sinnvoll sein, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufzusuchen, die bzw. der sich schwerpunktmäßig mit einer bestimmten Problematik befasst und daher Erfahrungen in diesem Bereich hat. Auskünfte über die Spezialisierung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geben die Informationsstellen für Psychotherapie, das „Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen“ und nicht zuletzt natürlich auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst.
Schon im Rahmen des telefonischen Erstkontakts kann, spätestens aber im Erstgespräch muss abgeklärt werden, inwieweit die jeweilige Psychotherapeutin oder der jeweilige Psychotherapeut für Sie bzw. Ihre Problematik zuständig ist. Besonders wichtig ist, dass Sie eine vertrauensvolle Beziehung zu dieser Psychotherapeutin bzw. zu diesem Psychotherapeuten entwickeln können.

  • Psychotherapie wird in freier Praxis oder im Rahmen von Einrichtungen (z. B. Beratungsstellen) angeboten.
  • Psychotherapie kann in unterschiedlichen Settings, das heißt in Form einer Einzeltherapie, einer Gruppentherapie, einer Paartherapie oder einer Familientherapie durchgeführt werden.
  • Viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind auf bestimmte Problemlagen oder Personengruppen spezialisiert.
  • Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Methoden, die sich aber in der Regel für alle seelischen Probleme heranziehen lassen.
  • Sehr wichtige Voraussetzungen für den Beginn einer Psychotherapie sind Sympathie und Vertrauen zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten.

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Wie gestaltet sich Psychotherapie?

Telefonischer Erstkontakt
Am Beginn der Suche nach einer Psychotherapeutin oder nach einem Psychotherapeuten steht zumeist der telefonische Erstkontakt. Vor allem bei frei Praktizierenden wird dieser oft mit dem Anrufbeantworter erfolgen. Scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht zu hinterlassen. Sie werden zurückgerufen.

Im ersten Telefongespräch sollten Sie Grundfragen klären, vor allem,

  • ob ein Therapieplatz frei ist,
  • ob eine Wartezeit besteht,
  • welche Höhe das Honorar hat und
  • ob das Erstgespräch etwas kostet.
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Erstgespräch
Nächster Schritt ist das Erstgespräch, in dem Sie die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten kennen lernen können. Dabei besteht die Gelegenheit, Einblick in die Arbeitsweise der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten zu bekommen und festzustellen, ob Sie mit dieser Person arbeiten möchten. Besprochen werden Ihr Anliegen, das mögliche Therapieziel und alle Fragen, die Sie und die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut haben. Sehr wichtig ist die Klärung der Rahmenbedingungen der Psychotherapie. Das sind vor allem

  • das Setting der Psychotherapie, das heißt, ob es sich um eine Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie handelt,
  • die Häufigkeit der Sitzungen,
  • die eventuelle Dauer der Psychotherapie,
  • die Höhe des Honorars,
  • der Zahlungsmodus, das heisst z. B. Bezahlung im vorhinein, nach jeder Stunde oder nach einem bestimmten Zeitraum,
  • die Bereitschaft der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten, die Auflagen zu erfüllen, die für die Bezuschussung durch die Krankenkasse erforderlich sind, bzw. ob die Psychotherapie in ein Finanzierungsmodell der Krankenkasse eingebunden ist,
  • die Absageregelung – das heißt, ob und wann Sie Sitzungen, die Sie absagen, bezahlen müssen –, und
  • die eventuelle Wartezeit auf einen frei werdenden Therapieplatz.

Vor einer Gruppentherapie sollten Sie klären, ob Sie eine Zahlungsverpflichtung für einen längeren Zeitraum – z. B. bei einer Gruppe, die über ein Jahr läuft – eingehen wollen oder können.

Es ist nicht erforderlich, sich gleich im Erstgespräch festzulegen, ob Sie mit der Psychotherapie bei dieser Person beginnen wollen. Eventuell sind ein zweites Erstgespräch oder eine Bedenkzeit sinnvoll, bevor Sie zu- oder absagen. Da die Beziehung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten großen Stellenwert hat, kann es sinnvoll sein, mit mehreren Personen Erstgespräche zu führen, sofern dies möglich ist.
Psychotherapie ist freiwillig. Daher kann die Entscheidung für eine Psychotherapeutin bzw. für einen Psychotherapeuten jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Manche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schlagen zunächst eine begrenzte Anzahl von Sitzungen vor, nach denen gemeinsam überprüft wird, ob die Psychotherapie weitergeführt werden soll.
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Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Sitzungen ist unterschiedlich. Sie hängt vor allem von Ihrer Problemlage, aber auch von der psychotherapeutischen Methode, dem Setting und dem Stadium der Psychotherapie ab.
Die meisten Psychotherapien sehen eine Sitzung pro Woche vor. Es gibt aber auch psychotherapeutische Methoden, bei denen die Sitzungen seltener stattfinden. Dies gilt beispielsweise für die Systemische Familientherapie, wo Abstände von mehreren Wochen zwischen den Sitzungen vereinbart werden können. Umgekehrt ist die Situation bei einer Psychoanalyse, wo in einer Woche bis zu fünf Sitzungen stattfinden können.
Manche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schlagen auch je nach dem Stadium der Psychotherapie vor, Sitzungen häufiger oder seltener durchzuführen. So kann beispielsweise nach anfänglich einer Stunde pro Woche für einen bestimmten Zeitraum auf zwei wöchentliche Stunden erhöht werden. Umgekehrt kann sich gegen Ende der Psychotherapie die Häufigkeit der Sitzungen wieder verringern, und diese können beispielsweise nur noch vierzehntägig oder im Abstand von drei Wochen stattfinden. Bei einer sehr belastenden Problematik oder bei Krisen kann ebenfalls von normalerweise einer auf zwei oder mehr wöchentliche Sitzungen erhöht werden.
Einen solchen Wechsel in der Häufigkeit von Sitzungen gibt es bei Einzel-, Paar- und Familientherapien. Gruppentherapien folgen einem gleichbleibenden Rhythmus und finden zumeist wöchentlich oder vierzehntägig statt.
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Dauer einer Sitzung
Die Dauer einer Psychotherapiesitzung hängt vom Setting, aber auch von der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten ab. Eine Sitzung Einzeltherapie dauert in der Regel 50 Minuten (manchmal auch genau eine Stunde), eine Sitzung Gruppentherapie 90 Minuten bis zwei Stunden. Es kann aber auch längere Sitzungen geben, vor allem wenn es dazwischen größere zeitliche Abstände gibt. Eine Sitzung Paar- oder Familientherapie dauert üblicherweise 90 Minuten.

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Dauer der Psychotherapie
Auch die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist nicht vorgegeben. Sie hängt – abgesehen von den Kosten – von der Problematik, dem Therapieziel und von der psychotherapeutischen Methode ab. Wenn es sich um ein schon lang bestehendes und schwerwiegendes Problem handelt, wird die Psychotherapie voraussichtlich länger dauern. Wenn nur ein bestimmtes Symptom beseitigt oder ein einzelnes Problem bewältigt werden soll, kann die Psychotherapie auch nach kürzerer Zeit beendet sein.

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Ende der Psychotherapie
Eine Psychotherapie ist im Idealfall dann zu Ende, wenn das Therapieziel erreicht ist und jene Probleme und Belastungen, die zur Psychotherapie geführt haben, bewältigt sind. Eine Psychotherapie kann aber auch dann zu Ende sein, wenn Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut und Patientin bzw. Patient erkennen, dass das Therapieziel nicht zu erreichen ist, oder auch wenn der zu erreichende Fortschritt nicht mehr in einem entsprechenden Verhältnis zum Aufwand steht.
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Zusammenfassung der Überlegungen vor einer Psychotherapie

  • Am Anfang der Psychotherapie steht das Erstgespräch, bei dem sich Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut und Patientin bzw. Patient kennen lernen und das Anliegen, das Therapieziel und die Rahmenbedingungen der Psychotherapie besprechen.
  • Wichtige Fragen im Erstgespräch sind die Häufigkeit der Sitzungen, die Höhe des Honorars, der Zahlungsmodus und die Zahlungsverpflichtungen, z. B. bei Absage von Sitzungen.
  • Es ist empfehlenswert, mit mehreren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Erstgespräche zu führen, da Sympathie und Vertrauen wichtige Voraussetzungen für eine Psychotherapie sind.
  • Die Häufigkeit der Sitzungen ist nicht vorgegeben, sondern von der Problemlage, vom Stadium der Psychotherapie, von der psychotherapeutischen Methode und vom Setting abhängig.
  • Auch die Dauer einer Psychotherapie ist unterschiedlich und hängt von der Problematik, vom Therapieziel und von der psychotherapeutischen Methode ab.

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Welche Psychotherapiemethoden gibt es?
Derzeit sind folgende psychotherapeutische Methoden in Österreich anerkannt:
• Analytische Psychologie
• Autogene Psychotherapie
• Daseinsanalyse
• Dynamische Gruppenpsychotherapie
• Existenzanalyse
• Existenzanalyse und Logotherapie
• Gestalttheoretische Psychotherapie
• Gruppenpsychoanalyse
• Hypnosepsychotherapie
• Individualpsychologie
• Integrative Gestalttherapie
• Integrative Therapie
• Katathym Imaginative Psychotherapie
• Klientenzentrierte Psychotherapie
• Konzentrative Bewegungstherapie
• Neurolinguistische Psychotherapie
• Personenzentrierte Psychotherapie
• Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie
• Psychodrama
• Systemische Familientherapie
• Transaktionsanalytische Psychotherapie
• Verhaltenstherapie


Analytische Psychologie
In der Analytischen Psychologie werden Sie in Kontakt mit Ihrer Tiefenschicht – dem so genannten kollektiven Unbewussten – gebracht, um jene Blockierungen zu lösen, die Ihre Lebensenergien hemmen. Ihr Dialog mit Ihrem Unbewussten ereignet sich über Ihre inneren Bilder und kann Ihre Träume und Phantasien, Symbole oder Märchen einschließen. Ziele sind, sich unbewusster Tendenzen oder einer unbefriedigenden Lebenssituation bewusst zu werden sowie die persönliche Entfaltung. Wichtig dabei ist, dass Einsicht und Verstehen von Ihrem emotionalen Erleben begleitet sind. Üblicherweise sitzen Sie der Analytikerin bzw. dem Analytiker gegenüber, Sie können aber auch auf der Couch liegen.
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Autogene Psychotherapie
In der Autogenen Psychotherapie geht es um die Förderung Ihrer inneren Entwicklung durch die Stärkung Ihrer körperlichen und seelischen Selbstheilungskräfte. In der Grundstufe, dem Autogenen Training im landläufigen Sinne, erlernen Sie Übungen zur körperlichen und seelischen Entspannung. Die Beherrschung der Grundstufe ist Voraussetzung für die Oberstufe. In der Oberstufe, der eigentlichen Psychotherapie, steigen im Entspannungszustand Bilder aus Ihrem Unbewussten auf, die Sie anschließend mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten bearbeiten.
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Daseinsanalyse
Die Daseinsanalyse hilft Ihnen, den verborgenen Grund Ihrer ganz persönlichen seelischen Nöte zu erhellen. Sie zielt auf die bestmögliche
Offenheit für den Sinn Ihres Daseins und größere Freiheit in Bezug auf Ihre Lebensgestaltung ab. Im therapeutischen Gespräch wird das, was Sie beschäftigt und betrifft (spontane Einfälle, Gefühle, Träume, Beziehungsprobleme, Nöte und Schmerzen) vorbehaltlos ernst- und angenommen. Aus dem, was Sie von sich selbst mitteilen, werden krank-machende Anlässe, die sich in der Gegenwart als seelische und psycho-somatische Beschwerden äußern, sichtbar und gründlich aufgearbeitet. Wesensfremde, anerzogene Verhaltensweisen werden verlassen, die dem eigenen Wesen entsprechende gefunden. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten der Lebensgestaltung.
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Dynamische Gruppenpsychotherapie
Die Dynamische Gruppenpsychotherapie geht davon aus, dass Sie Fä-higkeiten in sich tragen, die sich entwickeln wollen, und Fähigkeiten zur Verfügung haben, die andere für deren Entwicklung nutzen können. Durch den Austausch der Gruppenmitglieder und das Gruppenklima entsteht eine Dynamik, die Ihnen ermöglicht, Ihr Entwicklungspotenzial und die Anregungen der anderen zu nutzen. Besondere Bedeutung hat der Gruppenprozess, daher ist es die Aufgabe der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten, darauf zu achten, dass sich dieser in einer förderlichen Richtung entwickelt. Zusätzlich werden kreative Me-thoden eingesetzt, wie etwa Rollenspiele und Interaktionsübungen.
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Existenzanalyse
Das grundlegende Ziel der Existenzanalyse ist ein Leben mit innerer Zustimmung (mit innerem „Ja“) zum eigenen Handeln. Die Psychothe-rapeutin bzw. der Psychotherapeut arbeitet mit Ihnen an Unklarheiten, Unentschiedenheiten und Verfremdungen Ihres Lebens und unterstützt Sie dabei, Ihre eigene Gefühlswelt besser zu verstehen sowie die eigenen Kräfte und Fähigkeiten zu wecken, die Ihnen zu einer Linderung bei Belastungen und Problemen bzw. zu einer Heilung verhelfen. Es geht dabei um die Kernfragen „Kann ich sein, da wo ich bin?“, „Mag ich leben?“, „Darf ich so sein, wie ich bin?“ und „Wofür soll ich leben?“. Weiters werden mit der Logotherapie, einem Spezialgebiet der Existenzanalyse, Sinnprobleme, die z. B. bei Lebenskrisen, Verlusten und neuen Lebensabschnitten auftreten, behandelt.
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Existenzanalyse und Logotherapie
Der Begriff „Existenz“ bedeutet ein sinnvolles, in Freiheit und Verant-wortung gestaltetes Leben, „Logos“ bedeutet Sinn. Die Psychothera-peutin bzw. der Psychotherapeut erarbeitet mit Ihnen die inneren Vor-aussetzungen für ein selbstgestaltetes und verantwortetes Leben und begleitet Sie bei der Suche nach Sinn. Ausgangspunkt ist Ihre aktuelle Situation, die durch den lebensgeschichtlichen Hintergrund vertieft wird und auf die Zukunft ausgerichtet ist. Ziel ist, dass Sie erkennen, erfüh-len und praktizieren, was für Sie lebenswert ist.
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Gestalttheoretische Psychotherapie
Die Gestalttheoretische Psychotherapie ist wie die Integrative Gestalt-therapie eine gestalttherapeutische Methode. In der Sitzung geht es um Ihr Erleben in der unmittelbaren Gegenwart, dem Hier und Jetzt (siehe auch: Integrative Gestalttherapie). Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut achtet nicht nur auf den Inhalt des Gesprächs, sondern auch auf Ihre Stimmlage, Ihr Sprechtempo, Ihre Mimik und Gestik, Ihr Atemmuster und Ihre Körperhaltung. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen und Anregungen, um sich Ihrer Gefühle gewahr zu wer-den und neue Sichtweisen eines Problems und verändertes Handeln auszuprobieren.
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Gruppenpsychoanalyse
Die Gruppenpsychoanalyse oder auch Analytische Gruppenpsychotherapie ist die Anwendung der Psychoanalyse in meist kleinen Gruppen mit etwa acht Teilnehmern (siehe auch: Psychoanalyse). Durch freies Sprechen in der Gruppe (ähnlich dem „freien Assoziieren“ in der Psychoanalyse) lernen Sie die unbewussten Motive Ihrer Einstellungen, Verhaltensweisen und Phantasien in der Begegnung mit anderen Men-schen kennen. Dadurch können Sie insbesondere jene Rollen und Funktionen, die Sie in sozialen Situationen immer wieder behindern, als Wiederholungen frühkindlicher Beziehungsmuster erfahren und in der Gruppe bearbeiten.
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Hypnosepsychotherapie
Der hypnotische Zustand ist ein besonderer Zustand erhöhter Aufnah-mebereitschaft und eher herabgesetzter Aufmerksamkeit und Konzent-ration. Zu Beginn einer Hypnosesitzung klären Sie gemeinsam mit Ih-rer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeuten die therapeuti-sche Zielsetzung, dann wird die Hypnose eingeleitet. Die Hypnose erle-ben Sie quasi in zwei Teilen: Ein Teil erlebt das Suggerierte, als ob das die einzige Realität wäre und der andere Teil beobachtet kritisch, was die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut und Sie selbst tun. In einem anschließenden Gespräch bearbeiten Sie Ihre Erfahrungen wäh-rend der Hypnose.
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Individualpsychologie
Der Individualpsychologie liegt das Verständnis zugrunde, dass subjek-tives Leid auf das Erleben von Mangel und das individuelle Streben nach Überwindung dieses Mangels zurückzuführen ist. Im Zentrum steht die Auffassung, dass jeder Mensch die Welt in ganz bestimmter, für seinen Lebensstil typischer Weise wahrnimmt. Ziel der Psychothe-rapie ist es, dass Sie die unbewusste Bedeutung von Symptomen sowie von aktuellen Erlebnis- und Handlungsweisen erkennen, Neues erpro-ben und dadurch Ihren Lebensstil verändern können. In der Einzelthe-rapie liegen Sie auf der Couch oder sitzen der individualpsychologi-schen Analytikerin bzw. dem Analytiker gegenüber.
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Integrative Gestalttherapie
Aktuelle Probleme werden in der Integrativen Gestalttherapie in ihrem Bezug auf frühere Erfahrungen gesehen, die damals nicht verarbeitet werden konnten und nun als Störung wirksam werden. In der Sitzung stehen Ihr Erleben in der unmittelbaren Gegenwart, im Hier und Jetzt sowie Ihr Kontakt mit anderen Menschen im Vordergrund (siehe auch: Gestalttheoretische Psychotherapie). Die Methode ist erlebnis-zentriert, das heißt, Sie können belastende Situationen im geschützten Rahmen nochmals erleben, um diese dadurch zu verarbeiten. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut unterstützt Sie dabei, sich auszudrücken, im Gespräch, im Rollenspiel oder auch durch kreative Mittel (Zeichnen, Malen).
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Integrative Therapie
Die Integrative Therapie ist eine moderne Form ganzheitlicher und dif-ferentieller Behandlung mit schulenübergreifender Konzeptentwicklung und Berücksichtigung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse. In der Be-handlung setzen Sie sich im Gespräch und mittels kreativer Methoden, Techniken und Medien mit Ihren aktuellen Lebensproblemen, Ihren familiären und sozialen Beziehungen und unbewussten Konflikten auseinander. Dabei werden Sie auch lebensbestimmende, belastende, nachteilige oder positive Ereignisse Ihres bisherigen Lebens entdecken und welche Auswirkungen diese auf Ihre Persönlichkeit und ihre Lebensführung haben. Die Integrative Psychotherapeutin bzw. der Integrative Psychotherapeut unterstützt Sie dabei, neue Formen des Denkens, Erlebens und Verhaltens zu entwickeln und so eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Veränderung des Lebensstils zu erlangen, der Ihre Lebensqualität, Ihr Gesundheitsverhalten und Ihre Persönlichkeitsentwicklung fördert.
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Katathym Imaginative Psychotherapie
Die Katathym Imaginative Psychotherapie arbeitet mit vorgegebenen Vorstellungsmotiven und schließt an die Fähigkeit des Menschen an, Gefühle spontan bildhaft darzustellen. Während der Sitzung werden Sie – entspannt sitzend oder liegend – angeleitet, zu einem bestimm-ten Motiv (z. B. Blume, Wiese, Bach) innere Bilder aufsteigen zu lassen. Dabei entstehen Szenen, werden Gefühle und vielleicht Erinnerun-gen ausgelöst. Im Anschluss bearbeiten Sie gemeinsam mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten die Inhalte und Symbole, sodass das vom Unbewussten Mitgeteilte in das Bewusstsein integriert werden kann. Dazu dienen das Gespräch, aber auch Zeichnen, Malen und Schreiben.
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Klientenzentrierte Psychotherapie
Der Klientenzentrierten sowie der Personenzentrierten Psychotherapie, auch als Gesprächspsychotherapie bekannt, liegt die Überzeugung zugrunde, dass jeder Mensch die Möglichkeit zur konstruktiven persönlichen Entwicklung und zur Selbstverwirklichung in sich trägt. Weil die persönliche Entwicklung in der zwischenmenschlichen Beziehung statt-findet, wird Ihnen eine förderliche Beziehung angeboten. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut begegnet Ihnen mit Echtheit, mit unbedingter Wertschätzung und mit einfühlendem Verstehen. Sie können sich dadurch Ihrem Erleben und Ihren Verhaltensweisen selbst wertschätzend zuwenden, diese verstehen, sie in ihr Selbstkonzept integrieren und so innere Freiheit gewinnen.
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Konzentrative Bewegungstherapie
In der Konzentrativen Bewegungstherapie wird der Körper als Ort des gesamten seelischen Geschehens verstanden. Über die genaue Wahrnehmung Ihres Körpers in Ruhe und Bewegung und über die Wahrnehmung von Äußerem (Gegenstände, Boden, Raum) machen Sie Erfahrungen im Hier und Jetzt und bekommen so Zugang zu Ihrer Innenwelt. Das, was Sie mit und in Ihrem Körper wahrnehmen und ausdrücken, wird als symbolisierte Erfahrung (Lebensgeschichte) verstanden. Auf diese Weise erkennen Sie sowohl Mängel und Schwächen als auch Stärken und alles, was Ihnen in Ihrem Leben hilfreich zur Verfügung steht (Ressourcen). Mit Unterstützung der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten können Sie neue Möglichkeiten, mit sich und der Umwelt umzugehen, entwickeln und erproben sowie neue Erfahrungen verkörpern. Die Grundlage der Therapie sind Erleben und Handeln und außerdem das Sprechen, damit Ihnen das Erlebte deutlich bewusst wird, Sie es mitteilen und für sich nützen können.
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Neuro-Linguistische Psychotherapie
Die Neuro-Linguistische Psychotherapie ist eine systemisch-imaginative Psychotherapiemethode mit integrativ-kognitivem Ansatz. Zentral ist die zielorientierte Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von
Repräsentationssystemen, Metaphern, Modellbildungsprozessen und Beziehungssystemen der Person. Die verbale und analoge Ausprägung und Integration der Lebensäußerungen und Informationsprozesse nehmen gleichermaßen Raum in der therapeutischen Arbeit ein. Ziel ist es, Menschen beim Erreichen
ökologisch verträglicher Ziele zu begleiten und zu unterstützen und die den Krankheitssymptomen
zugrundeliegenden subjektiv guten Absichten innerlich durch Wertschätzung so zu positionieren, dass alte Fixierungen an inneres und äußeres dysfunktionales Verhalten und krankheitserhaltende
Einstellungen gelöst werden und daraus neue subjektiv und intersubjektiv gesunde Verhaltensweisen und Einstellungen resultieren können.

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Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie
Ziel der Psychoanalyse ist, Einschränkungen im Erleben und Handeln zu beheben, indem unbewusste Entstehungszusammenhänge bewusst gemacht werden. In den psychoanalytischen Sitzungen sind Sie eingeladen, alles mitzuteilen, was Ihnen einfällt („freie Assoziation“). Die Analytikerin bzw. der Analytiker nimmt dabei eine neutrale, gleichmäßig akzeptierende Haltung ein und gibt Deutungen, um den verborgenen Sinn der Assoziation entschlüsseln zu helfen. Neuere Entwicklungen, z. B. die psychoanalytische Selbstpsychologie, rücken den Dialog zwischen Ihnen und der Analytikerin bzw. dem Analytiker mehr in den Vordergrund. Während der Sitzung liegen Sie auf der Couch oder sitzen der Analytikerin bzw. dem Analytiker gegenüber.
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Psychodrama
Die Wurzeln seelischer Störungen werden im Psychodrama darin gesehen, dass die einer Situation entsprechenden Handlungsstrategien fehlen oder nicht angemessen eingesetzt werden können. Ziel der Psychodramatherapie ist die Freisetzung Ihres kreativen Potenzials durch die szenische Darstellung von Ihnen wichtigen Lebens- und Problemsituationen. Daher setzen Sie sich über die Darstellung von Szenen aus Ihrer Lebensgeschichte bzw. aus Ihrer aktuellen Lebenssituation mit (alten) Rollen auseinander, um bisherige Sichtweisen zu verändern und neue Lösungen zu finden.
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Systemische Familientherapie
Die Systemische Familientherapie versteht die Probleme des Einzelnen in Zusammenhang mit seinen sozialen Beziehungen und seiner aktuellen Lebenssituation. Die Systemische Familientherapie richtet ihre Aufmerksamkeit auf die Interaktionen in Ihrem sozialen „System“, wie z. B. Ihre Familie oder Ihre Partnerschaft und geht von den dort vor-handenen Fähigkeiten und Stärken aus. Die Therapie ist orientiert an Lösungsmöglichkeiten. Sie erhalten Anregungen, die Beschreibung und Bewertung eines Problems und schließlich auch Ihr Verhalten zu verändern. Die Sitzungen können in kürzeren oder längeren Abständen stattfinden; neben Mitgliedern Ihrer Familie können auch andere Personen eingeladen werden.
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Transaktionsanalytische Psychotherapie
Die Transaktionsanalytische Psychotherapie hat als Ausgangspunkt die Annahme von drei verschiedenen Ich-Zuständen: Kindheits-Ich, Eltern-Ich und Erwachsenen-Ich. Von Interesse in der Psychotherapie ist, auf welcher dieser Ebenen Sie sich in bestimmten Situationen bewegen und kommunizieren, vor allem aber die Aufarbeitung der „Skripts“, das sind unbewusste Lebens-Drehbücher. Im Mittelpunkt steht daher die Analyse Ihrer Lebensgestaltung anhand der Skripts. Dabei werden Ihr Denken (kognitive Analyse), Ihr Erleben (emotionale Analyse) und Ihr Verhalten in sozialen Zusammenhängen (Analyse von sozialen Systemen) als Einheit betrachtet.
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Verhaltenstherapie
In der Verhaltenstherapie sollen Ihre Probleme in der Gegenwart und auf möglichst direktem Weg – problemorientiert und zielgerichtet – gelöst werden. Sie sollen Ihre Autonomie und Ihre Fähigkeit zurückge-winnen, das eigene Leben wirksam zu gestalten. Dabei werden Sie durch die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten in unter-schiedlicher Weise unterstützt: durch Analyse der Problematik, durch wiederholte Anregung zur Selbstreflexion in ausführlichen Gesprächen, durch Vorbereitung auf die direkte Konfrontation mit schwierigen Situationen und durch das gemeinsame Erarbeiten von für Sie passenden Möglichkeiten zur Problem-, Konflikt- und Stressbewältigung.
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Was kostet Psychotherapie?
Die Kosten einer Psychotherapie hängen in erster Linie davon ab, ob und in welcher Höhe die Kosten von der öffentlichen Hand oder von der Sozialversicherung übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.


Kostenlose Psychotherapie
Eine volle Übernahme der Kosten und damit eine kostenlose Psychotherapie gibt es in eigenen bzw. vertraglich verbundenen Einrichtungen der Kassen – zum Beispiel in einigen Ambulatorien der Wiener Gebietskrankenkasse [jetzt "Gesundheitszentren der Österreichischen Gesundheitskasse"; Anm. v. bestNET.] –, sowie weiters in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Hier ist möglich, dass ein – in der Regel geringer – Selbstbehalt verlangt wird. Diese Einrichtungen sind beispielsweise Familienberatungsstellen, Frauenberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Studentenberatung und die Beratung des schulpsychologischen Dienstes. Das Psychotherapieangebot in Institutionen ist allerdings nicht so umfangreich wie das in freier Praxis.
Es gibt noch keinen Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können jedoch im Rahmen der so genannten „Vereinslösungen“ im Burgenland, in Niederösterreich, in Oberösterreich, in Salzburg, in der Steiermark, in Tirol und in Wien mit einem Krankenschein in Anspruchgenommen werden. Grundsätzlich gibt es in diesen Bundesländern in jedem Bezirk mindestens eine Psychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten, die/der Psychotherapie auf Krankenschein anbietet. Die Verfahren der Beantragung und Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung orientieren sich – mit Ausnahme des Tiroler Modells – im Wesentlichen an den Vorgaben zum Erhalt eines Kostenzuschusses der jeweiligen Krankenkasse. In Vorarlberg besteht die Möglichkeit, bei einer – allerdings begrenzten – Anzahl freiberuflich tätiger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kostengünstige Psychotherapie zu erhalten, da das Land Vorarlberg Kostenzuschüsse leistet.
Informationen über kostenlose oder kostengünstige Möglichkeiten für eine Psychotherapie geben die Informationsstellen der Landesverbände für Psychotherapie.
Psychotherapeutische Leistungen auf Krankenschein können gegebenenfalls bei Ärztinnen bzw. Ärzten in Anspruch genommen werden, die keine Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapiegesetz haben, sondern eine Facharztausbildung in Psychiatrie und psychotherapeutischer Medizin oder das Diplom für psychotherapeutische Medizin der Österreichischen Ärztekammer erworben haben.
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Bezuschussung der Psychotherapie durch die Krankenkasse
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück.
Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit)bedingen. Die Untersuchung kann von einem Arzt/einer Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten vier bis zehn Psychotherapiesitzungen (die genaue Anzahl ist nicht einheitlich geregelt) genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab den darauf folgenden Psychotherapiesitzungen muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor Ablauf der ersten (vier bis zehn) Psychotherapiesitzungen eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf ein neuer Antrag gestellt werden. Für detaillierte Informationen zur genauen Anzahl der ohne Antrag bezuschussten ersten Psychotherapiesitzungen und bis wann ein Auftrag auf Kostenzuschuss spätestens eingereicht werden muss, kontaktieren Sie die für Sie zuständige Krankenkasse (Informationen auch bei den Landesverbänden für Psychotherapie).


Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen. (Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit der nachstehenden Angaben übernehmen können, da es den einzelnen Kassen freisteht, deren Satzungen jederzeit zu ändern!):

Dauer Zuschuss
ÖGK - Einzelsitzung 60 Min.
30 Min.
EUR 33,70
EUR 19,30
ÖGK - Gruppensitzung (max. 10 Pers.) pro Person 135 Min.
90 Min.
45 Min.
EUR 20,50
EUR 12,10
EUR 8,50
ÖGK - Familiensitzung (min. 3 Pers.) 100 Min.
75 Min.
EUR 60,10
EUR 42,70
BVAEB - Einzelsitzung ab 50 Min.
ab 25 Min.
EUR 46,60
EUR 27,10
BVAEB - Gruppensitzung pro Person 90 Min.
45 Min.
EUR 15,60
EUR 10,90
SVS (BSVG und GSVG) - Einzelsitzung 50 Min.
25 Min.
EUR 45,00
EUR 26,26
SVS (BSVG und GSVG) - Gruppensitzung (max. 10 Pers.) pro Person 90 Min.
45 Min.
EUR 15,01
EUR 10,51
Quellen: ÖGK, BVAEB, Satzung SVS
(Stand 04/2024)



Wenn Sie Probleme mit der Bezuschussung der Psychotherapie haben, können Sie sich – sofern Sie Mitglied sind – an die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) wenden. Die AK bietet Beratung und gegebenenfalls auch Rechtsschutz in einem allfälligen Leistungsstreitverfahren an. Die AK Wien steht außerdem auch für grundsätzliche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Psychotherapie zur Verfügung. Bei Problemen können sie sich weiters an die Ombudsfrau bzw. den Ombudsmann der Krankenkasse wenden.

  • Kostenlose Psychotherapie wird vor allem in Beratungsstellen angeboten, die die öffentliche Hand finanziert. In der Regel ist allerdings ein Selbstbehalt zu tragen.
  • Psychotherapie als Sachleistung der Krankenkasse, gibt es erst in Ansätzen. Sie kann in Ambulatorien der Gebietskrankenkassen und im Rahmen der sogenannten Vereinslösungen in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden.
  • Die wichtigste Finanzierungsform für Psychotherapie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in freier Praxis ist der Antrag auf Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse.
  • Das Gewähren eines Kostenzuschusses erfordert:
    • Ärztliche Untersuchung vor der zweiten Therapiesitzung.
    • Honorarnote der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten für den Zuschuss zu den ersten vier bis zehn Sitzungen (Anzahl ist je nach Kasse unterschiedlich geregelt).
    • Antrag auf Kostenzuschuss für die nächsten maximal 50 Sitzungen; anschließend neuerlicher Antrag für den Zuschuss zu weiteren Sitzungen.
  • Die Kostenzuschüsse durch den Großteil der Krankenkassen belaufen sich
    maximal etwa auf ein Drittel der Kosten einer Psychotherapiesitzung.
  • Es ist möglich, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von
    einkommensschwächeren Patientinnen und Patienten ein geringeres Honorar verlangen.
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Quelle: Broschüre "Wenn die Seele Hilfe braucht"


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