»(HP) Salzburgerinnen und ihre Kinder, die sich in einer sozialen Notlage befinden und/oder von psychischer oder physischer Gewalt betroffen sind, werden in Salzburg nicht alleine gelassen. [...]«
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https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=69533Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz am 16.01.2024
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