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Der Begriff „Mediation" kommt aus dem Englischen und bedeutet „Vermittlung".

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren, das in den USA gegen Ende der vierziger Jahre als Vermittlungsmethode bei Arbeitskämpfen neu entdeckt und erfolgreich eingesetzt wurde. In den 60er und 70er Jahren wurde das Mediationsverfahren weiterentwickelt und hat sich inzwischen, von den USA ausgehend, weltweit verbreitet und wird in vielen Anwendungsbereichen als außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren erfolgreich eingesetzt, wie z.B. im Bereich der Wirtschaft, der Raumplanung, in der Schule; in Vereinen, Parteien und Institutionen; bei Wirtschaftsstreitigkeiten und Umweltangelegenheiten - aber auch in den klassischen Bereichen wie der Familienmediation, der Trennungs- und Scheidungsmediation.

Definitionen zur näheren Erklärung:

  • Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in einem außergerichtlichen Verfahren zu bearbeiten. Mit Unterstützung eines*r Mediator*in versuchen alle am Konflikt Beteiligten, gemeinsam, ohne Zwang und eigenverantwortlich, eine durch Konsens akzeptierte Konfliktlösung zu erarbeiten. Es werden - im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren - nicht nur rein rechtliche Aspekte beachtet, vielmehr stehen die Interessen der Beteiligten im Vordergrund und nicht die Positionen, rechtliche Aspekte oder Macht.
    Die Mediator*innen haben dabei keinerlei Entscheidungsbefugnis, sie unterstützen lediglich die Parteien auf der Suche nach maßgeschneiderten Lösungen, wobei die Konfliktparteien letztendlich entscheiden, ob die gemeinsam entwickelte Lösung soweit ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht, dass der Konflikt beigelegt werden kann. Die Konfliktparteien alleine sind für die Lösung verantwortlich.
  • Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Konliktregelungsverfahren, stellt eine Alternative zum herkömmlichen Rechtsstreit dar und ist überall dort anwendbar, wo die Konfliktparteien bzw. die beteiligten Personen damit einverstanden sind, mit Hilfe eines qualifizierten Dritten (dem*der Mediator*in), ein für alle Beteiligten annehmbares und befriedigendes Ergebnis eigenständig und selbstverantwortlich zu erarbeiten. Das Mediationsverfahren ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren zeitsparender und kostengünstiger. Voraussetzung und unverzichtbar für eine erfolgreiche Mediation ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten.
  • Mediation ist eine Vermittlung zwischen mindestens 2 Parteien bzw. Beteiligten, die einen Interessenskonflikt mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem*der Mediator*in bearbeiten wollen und selbständig (ohne Fremdeinmischung z. B. durch ein Gericht) eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung bzw. Vereinbarung entwickeln wollen.
  • Mediation stellt ein Konfliktbearbeitungsinstrument dar, das auf Freiwilligkeit beruht und einem Gerichts-und Behördenverfahren vorgelagert sein kann, parallel dazu verlaufen oder das rechtliche Verfahren vollkommen ersetzen kann.
  • Das außergerichtliche Mediationsverfahren kann jedoch nicht im „rechtsfreien" Raum und nicht ganz unabhängig vom juristischen System geschehen (Gesetzlichkeitskontrolle).


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