"Das Bundesministerium für Justiz führt die
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Liste der Mediatorinnen und Mediatoren und die
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Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge.
Mediation ist der freiwillige Versuch, mit einem fachlich ausgebildeten neutralen Vermittler die Kommunikation zwischen Streitparteien zu fördern und eine selbst verantwortete Lösung zu finden. Rechtsquelle ist das Zivilrechts-Mediations-Gesetz.
Nur die Befassung einer eingetragenen Mediatorin, eines eingetragenen Mediators
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garantiert die Vertraulichkeit, weil eingetragene Mediatoren über den Inhalt der Mediation nicht vor Gericht aussagen müssen;
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bewirkt, dass während der Mediation Verjährungsfristen gehemmt sind."
Quelle: Bundesministerium für Justiz Oktober 2014
Weitere Informationen zur Zivilrechtsmediation, Bestimmungen zur Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Justiz, etc. finden Sie unter den folgenden Links:
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