Am 17.10.1994 wurden von der Generalversammlung der ÖVS folgende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zu einer ÖVS-anerkannten Supervisor*innen-Ausbildung beschlossen:
Zulassungsvoraussetzungen
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Alter 27 Jahre, 5 Jahre Berufspraxis
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Abgeschlossene human- oder sozialwissenschaftlich fundierte Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Akademie) oder ein dokumentiertes Äquivalent
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Einschlägige Vorbildung in Selbsterfahrung und für die Supervision relevante Weiterbildung zusätzlich zur Berufsausbildung (mindestens 60 Stunden)
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60 Stunden Supervisionserfahrung im Einzel- und Mehrpersonen-Setting in den letzten 5 Jahren
Ausbildung
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450 Unterrichtsstunden in 2,5 Jahren (einschließlich themenzentrierter Selbsterfahrung), davon mindestens die Hälfte in einer gleichbleibenden Lerngruppe
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75 Stunden Lernsupervision (Supervisionspraxis der Ausbildungsteilnehmer) im Einzel- und Mehrpersonen-Setting, wobei der Schwerpunkt auf fortlaufenden Supervisionsprozessen liegen soll
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50 Stunden Lehrsupervision (davon mindestens 30 Stunden Einzel)
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Abschlussarbeit und Kolloquium
Elemente einer Supervisionsausbildung
Theorieinhalte:
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Zur gesellschaftlichen Relevanz von Arbeit
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Dynamische Prozesse in Gruppen und Organisationen (z.B. Widerstand, Übertragung, Projektion, usw.)
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Organisationsstrukturen und ihre Entwicklung
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Professionelle Rollen und Inhalte
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Zur Metatheorie verschiedener Supervisionsansätze (z.B. Erkenntnistheorie, Persönlichkeitstheorie, usw.)
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Erkennen von Krankheitsbildern
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Ethik in der Supervision
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Geschichte und berufspolitische Entwicklung von Supervision
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Handlungsfelder der Supervision
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Verwandte Beratungsformen
Methodische Bereiche:
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Die Wechselwirkung von Persönlichkeit und methodischem Handeln ("Die Person des Supervisors ist sein wichtigstes Werkzeug")
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Die Bedeutung von Vereinbarungen in der Supervision (Kontrakt, Arbeitsbündnis)
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Allgemeine Methodik und Handlungskonzepte
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Setting-bezogene Methoden und Techniken: Einzel - Gruppe - Team - Organisation)
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Feldspezifische Methoden und Techniken
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Exemplarische Erfahrung mit "schulfremden" Methoden und Techniken
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Grundkenntnisse der Krisenintervention
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Modelle der Konfliktlösung
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Rollenhandeln als Supervisor*in (Marketing, Steuerfragen, usw.)
Selbsterfahrungsthemen:
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Selbstwahrnehmung - Selbstdarstellung
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Fremdwahrnehmung - Empathie
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Einsicht in die eigene Lebensgeschichte (Blickpunkt: Leistungs- und Arbeitsgeschichte, Institutionsgeschichte, Krisen und Krisenbewältigung)
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Autorität, Macht, Leitung, Führung
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Konkurrenz, Rivalität, Kooperation
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Lebenshaltung, Lebensphilosophie, Wertordnung (z.B. Optimismus/Pessimismus, Veränderungsansprüche, Opferhaltung, Arbeitsmoral, usw.)
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Entwicklung einer neuen bzw. erweiterten Berufsidentität
Regelung zur Qualitätssicherung und Kontrolle der Standards für Lehrsupervisor*innen
Der vom jeweiligen Ausbildungsträger Delegierte ist dafür verantwortlich:
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zu überprüfen, ob die Lehrsupervisor*innen den genannten Kriterien entsprechen,
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eine Lehrsupervisor*innenliste zu führen, in der die Qualifikationen der Lehrsupervisor*innen dokumentiert sind und durch autorisierte Vertreter der Gremien der ÖVS eingesehen werden können und
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pro Ausbildungslehrgang die aktuelle Liste der Lehrsupervisor*innen der Konferenz der Ausbildungsträger zur Verfügung zu stellen.
Mindeststandards für Lehrsupervision
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Grundsätzlich kann nur der*die als Lehrsupervisor*in tätig sein, der*die über eine anerkannte Supervisionsausbildung verfügt, bzw. der*die im Sinn der Übergangsregelung der ÖVS eine Anerkennung erlangt hat
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Mindestens fünfjährige Tätigkeit als Supervisor*in
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30 abgeschlossene Supervisionsprozesse in unterschiedlichen Formen der Supervision und in unterschiedlichen Feldern
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Nachweis über supervisionsrelevante Fortbildung von insgesamt 20 Tagen nach Beendigung der Supervisionsausbildung
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Kontinuierliche Eigensupervision, Kontrollsupervision oder Intervision
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Nachweis von Lehrtätigkeit in mehrjährigen Ausbildungen, Lehrgängen, usw.