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Am 17.10.1994 wurden von der Generalversammlung der ÖVS folgende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zu einer ÖVS-anerkannten Supervisor*innen-Ausbildung beschlossen:

Zulassungsvoraussetzungen

  • Alter 27 Jahre, 5 Jahre Berufspraxis
  • Abgeschlossene human- oder sozialwissenschaftlich fundierte Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Akademie) oder ein dokumentiertes Äquivalent
  • Einschlägige Vorbildung in Selbsterfahrung und für die Supervision relevante Weiterbildung zusätzlich zur Berufsausbildung (mindestens 60 Stunden)
  • 60 Stunden Supervisionserfahrung im Einzel- und Mehrpersonen-Setting in den letzten 5 Jahren
Ausbildung
  • 450 Unterrichtsstunden in 2,5 Jahren (einschließlich themenzentrierter Selbsterfahrung), davon mindestens die Hälfte in einer gleichbleibenden Lerngruppe
  • 75 Stunden Lernsupervision (Supervisionspraxis der Ausbildungsteilnehmer) im Einzel- und Mehrpersonen-Setting, wobei der Schwerpunkt auf fortlaufenden Supervisionsprozessen liegen soll
  • 50 Stunden Lehrsupervision (davon mindestens 30 Stunden Einzel)
  • Abschlussarbeit und Kolloquium
Elemente einer Supervisionsausbildung

Theorieinhalte:

  • Zur gesellschaftlichen Relevanz von Arbeit
  • Dynamische Prozesse in Gruppen und Organisationen (z.B. Widerstand, Übertragung, Projektion, usw.)
  • Organisationsstrukturen und ihre Entwicklung
  • Professionelle Rollen und Inhalte
  • Zur Metatheorie verschiedener Supervisionsansätze (z.B. Erkenntnistheorie, Persönlichkeitstheorie, usw.)
  • Erkennen von Krankheitsbildern
  • Ethik in der Supervision
  • Geschichte und berufspolitische Entwicklung von Supervision
  • Handlungsfelder der Supervision
  • Verwandte Beratungsformen

Methodische Bereiche:

  • Die Wechselwirkung von Persönlichkeit und methodischem Handeln ("Die Person des Supervisors ist sein wichtigstes Werkzeug")
  • Die Bedeutung von Vereinbarungen in der Supervision (Kontrakt, Arbeitsbündnis)
  • Allgemeine Methodik und Handlungskonzepte
  • Setting-bezogene Methoden und Techniken: Einzel - Gruppe - Team - Organisation)
  • Feldspezifische Methoden und Techniken
  • Exemplarische Erfahrung mit "schulfremden" Methoden und Techniken
  • Grundkenntnisse der Krisenintervention
  • Modelle der Konfliktlösung
  • Rollenhandeln als Supervisor*in (Marketing, Steuerfragen, usw.)

Selbsterfahrungsthemen:

  • Selbstwahrnehmung - Selbstdarstellung
  • Fremdwahrnehmung - Empathie
  • Einsicht in die eigene Lebensgeschichte (Blickpunkt: Leistungs- und Arbeitsgeschichte, Institutionsgeschichte, Krisen und Krisenbewältigung)
  • Autorität, Macht, Leitung, Führung
  • Konkurrenz, Rivalität, Kooperation
  • Lebenshaltung, Lebensphilosophie, Wertordnung (z.B. Optimismus/Pessimismus, Veränderungsansprüche, Opferhaltung, Arbeitsmoral, usw.)
  • Entwicklung einer neuen bzw. erweiterten Berufsidentität
Regelung zur Qualitätssicherung und Kontrolle der Standards für Lehrsupervisor*innen

Der vom jeweiligen Ausbildungsträger Delegierte ist dafür verantwortlich:

  • zu überprüfen, ob die Lehrsupervisor*innen den genannten Kriterien entsprechen,
  • eine Lehrsupervisor*innenliste zu führen, in der die Qualifikationen der Lehrsupervisor*innen dokumentiert sind und durch autorisierte Vertreter der Gremien der ÖVS eingesehen werden können und
  • pro Ausbildungslehrgang die aktuelle Liste der Lehrsupervisor*innen der Konferenz der Ausbildungsträger zur Verfügung zu stellen.
Mindeststandards für Lehrsupervision
  • Grundsätzlich kann nur der*die als Lehrsupervisor*in tätig sein, der*die über eine anerkannte Supervisionsausbildung verfügt, bzw. der*die im Sinn der Übergangsregelung der ÖVS eine Anerkennung erlangt hat
  • Mindestens fünfjährige Tätigkeit als Supervisor*in
  • 30 abgeschlossene Supervisionsprozesse in unterschiedlichen Formen der Supervision und in unterschiedlichen Feldern
  • Nachweis über supervisionsrelevante Fortbildung von insgesamt 20 Tagen nach Beendigung der Supervisionsausbildung
  • Kontinuierliche Eigensupervision, Kontrollsupervision oder Intervision
  • Nachweis von Lehrtätigkeit in mehrjährigen Ausbildungen, Lehrgängen, usw.


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